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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich & Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und Risk Insiders AG (nachfolgend Risk Insiders). Die Anwendbarkeit dieser AGB kann dem entsprechenden Vertrag entnommen werden, welcher in eindeutiger Weise auf diese AGB verweist, womit diese AGB integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und Risk Insiders wird. Individuelle Vereinbarungen im entsprechenden Vertrag, in den Anhängen und/oder den Nachträgen gehen den Regelungen dieser AGB vor.

2. Leistungen von Risk Insiders

Die Details zu den zu erbringenden Dienstleistungen sind dem entsprechenden Vertrag zu entnehmen.


Risk Insiders wird keinerlei Beratungen, Ausschreibungen und/oder Platzierungen von Versicherungen im eigenen Namen durchführen.

3. Kundenbetreuung

Zu Beginn der Zusammenarbeit ernennt Risk Insiders einen Kundenverantwortlichen. Dieser wird grundsätzlich die Dienstleistungen erbringen und steht als direkte Ansprechperson des Vertragspartners zur Verfügung. Risk Insiders kann die Dienstleistung jederzeit durch einen anderen qualifizierten Mitarbeitenden erbringen.

4. Termine und Fristen

Risk Insiders hält grundsätzlich und soweit sinnvoll die Termine und Fristen gemäss Abstimmung mit dem Vertragspartner ein.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Details zur Vergütung, sowie die Regelungen zu den Neben- und Reisekosten sind dem Vertrag zu entnehmen.


Die notwendigen Auslagen werden nach effektivem Aufwand dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Zugreisen werden auf der Basis 1. Klasse ½ Tax verrechnet, die Kosten für ein Motorfahrzeug zu CHF 0.70 / Kilometer. Flugreisen nach effektivem Aufwand.


Risk Insiders stellt die erbrachten Dienstleistungen sowie die aufgewendeten Neben- und Reisekosten monatlich in Rechnung und legt dabei die erbrachten Aufwendungen in transparenter Weise in Form eines Arbeitsrapportes (aufgewendete Stunden und durchgeführt Tätigkeiten) offen.


Eine allenfalls vereinbarte Kostenobergrenze gilt nicht, wenn der Vertragspartner zeitliche oder inhaltliche Abweichungen, Anpassungen oder Änderungen der vertraglich festgelegten Vorgehensweise zu vertreten hat, die zu einem Mehraufwand seitens Risk Insiders geführt haben. Dieser Mehraufwand wird unabhängig von der Kostenobergrenze zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Mehraufwand wird von Risk Insiders in Form eines Arbeitsberichts (aufgewendete Stunden und durchgeführte Tätigkeiten) transparent offengelegt.


Die Rechnung ist, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

Der Vertragspartner stellt Risk Insiders zeitnah sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung, damit diese ihre Dienstleistung ordnungsgemäss und fristgerecht erbringen kann.


Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass eine durch den Vertragspartner zu verantwortende zeitlich verzögerte Informationsbereitstellung und/oder ungenügende Datenqualität zu einem verrechenbaren Mehraufwand von Risk Insiders führen kann.

7. Sorgfaltspflicht

Risk Insiders verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit dem bestehenden und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Wissens.

8. Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht der Vertragsparteien beinhaltet alle Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis erlangt werden und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.


Die Parteien sind verantwortlich dafür, dass diese Bestimmung auch durch alle Arbeitnehmer, Organe, Tochtergesellschaften, Hilfspersonen, Vertragspartner und sonstige Dritte (insbesondere, aber nicht abschliessend, Rechtsanwälte, Buchhalter, Revisoren, Berater) eingehalten werden.


Die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, und zwar ungeachtet dessen, aus welchen Gründen und von wem das Vertragsverhältnis aufgelöst wurde. Vorbehalten bleiben gesetzliche Pflichten.

9. Datenschutz

Risk Insiders leistet durch angemessene organisatorische, technische und vertragliche Massnahmen Gewähr, dass die ihr anvertrauten Daten (insbesondere bezüglich der für die Vertragserfüllung notwendigen Einsicht in die oder der Bearbeitung von personenbezogenen Daten) gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz oder des anwendbaren kantonalen Datenschutzgesetztes behandelt werden.

Wo zur richtigen Erfüllung der Vertragsleistungen eine Datenübertragung an Dritte oder ins Ausland notwendig ist, stimmt der Vertragspartner der Übermittlung seiner Daten, insbesondere auf elektronischem Wege, zu.

10. Urheberechte und weitere Schutzrechte

Sämtliche Urheber-, Urhebernutzungs- und Urheberschutzrechte sowie sämtliche anderen in Frage kommenden Immaterialgüter- und Eigentumsrechte an analytischen, methodischen und konzeptionellen Ansätzen und Arbeiten, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzt, ausgearbeitet und geleistet werden, inklusive aller Pläne, Schemas, Konzepte und Detaillösungen etc., verbleiben jederzeit und vollumfänglich bei Risk Insiders.

11. Vertragsabschluss, Dauer und Beendigung des Vertrages

Ein rechtsverbindlicher Vertrag bedarf der rechtsgültigen Unterschriften beider Vertragsparteien.


Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei sowohl der Vertragspartner wie auch Risk Insiders den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen kann.


Die Parteien gehen davon aus, dass ein Widerruf des Auftrages mit einer kürzeren Kündigungsfrist als vorstehend statuiert einen Widerruf zur Unzeit im Sinne von Artikel 404, Absatz 2 des schweizerischen Obligationenrechts darstellt.

12. Vorzeitige Beendigung

Risk Insiders hat das Recht, den Vertrag mit dem Vertragspartner mit sofortiger Wirkung zu kündigen und weitere Leistungen zu unterlassen, wenn

  • der Vertragspartner mit den Zahlungen 14 Tage nach Zusendung einer Mahnung in Verzug ist;

  • ein Konkurs- oder Nachlassverfahren gegen den Vertragspartner anhängig gemacht wird oder der Vertragspartner Zahlungsunfähig wird, oder

  • der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten aus diesem Vertrag oder sonstige Vereinbarungen zwischen Risk Insiders und dem Vertragspartner verletzt hat und diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung den vertragsgemässen Zustand wiederherstellt.

Die bis zur vorzeitigen Beendigung erbrachten, allenfalls noch nicht in Rechnung gestellten Aufwendungen inkl. Neben- und Reisekosten, sind durch den Vertragspartner geschuldet und wird durch Risk Insiders in Rechnung gestellt, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verrechneten Aufwendungen inkl. Neben- und Reisekosten mit einem Zuschlag von 20% veranschlagt werden. Eine allenfalls vereinbarte Kostenobergrenze kommt dabei nicht zur Anwendung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizerisches materielles Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz von Risk Insiders in der Schweiz zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Allfällige zwingende Gerichtsstandbestimmungen bleiben vorbehalten.

14. Schlussbestimmungen

Anpassungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


Sollte eine einzelne Bestimmung des vorliegenden Vertrages und/oder dieser AGB ungültig, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so beeinträchtigt diese die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die Parteien werden die ungültige, nichtige oder undurchführbare Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel des Vertrages und der Absicht der Parteien am besten entspricht.


Wo nichts anderes geregelt gelten darüber hinaus die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

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